Bundessozialgericht entscheidet: Bei Grundrente zählt auch Einkommen des Ehepartners

Bundessozialgericht entscheidet: Bei Grundrente zählt auch Einkommen des Ehepartners

Duesseldorf 08 04Wenn die Rente trotz vieler Jahre Arbeit nicht reicht, kann es einen Zuschlag aus Steuermitteln geben, die sogenannte Grundrente. Fließt die auch, wenn der Ehepartner ausreichend Einkommen zur Verfügung hat? Dazu gibt es jetzt ein Urteil.

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