Gericht stärkt Jobcenter: Bürgergeldempfänger müssen sich selbst um günstigere Wohnung kümmern
Bürgergeldempfänger dürfen nicht in beliebig teuren Wohnungen wohnen. Sprengt der Mietvertrag den Rahmen, müssen sich Betroffene selbst eine angemessene neue Bleibe suchen. Mit diesem Urteil gibt das Bundessozialgericht dem Jobcenter Berlin Neukölln recht.
