Verfassungsbeschwerde mit Erfolg: Flüchtlingsunterkunft darf nicht ohne Beschluss durchsucht werden

Verfassungsbeschwerde mit Erfolg: Flüchtlingsunterkunft darf nicht ohne Beschluss durchsucht werden

Der Erste Senat Beim Bundesverfassungsgericht Eroeffnet Die Muendliche Verhandlung Zum Versorgungsausgleich Bei Ehescheidungen Abgebildet Sind Die Roben Der Richter Das Gericht Prueft Dabei Ob Frauen Bei Einer Scheidung In Bestimmten Faellen Bei Der Berechnung Ihrer Altersversorgung Benachteiligt WerdenUm Menschen abzuschieben, darf die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss in Geflüchtetenunterkünfte eindringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Beschwerde eingelegt hatte ein Asylbewerber aus Westafrika.

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