Verfassungsbeschwerde mit Erfolg: Geflüchtetenunterkunft darf nicht ohne Beschluss durchsucht werden
Um Menschen abzuschieben, darf die Polizei nicht ohne richterlichen Beschluss in Geflüchtetenunterkünfte eindringen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Beschwerde eingelegt hatte ein Asylbewerber aus Westafrika.
