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AfD darf vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft werden

Das AfD-Logo ist auf Stickern zu sehen. | ARD-aktuell/Manuela Korinth

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD vorerst nicht als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen und behandeln. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens abgewartet werden muss.[mehr]

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