BGH: Auch Textnachrichten können sexuellen Missbrauch per Chat begründen

BGH: Auch Textnachrichten können sexuellen Missbrauch per Chat begründen

Mädchen versteckt Kopf in den Armen und hält Smartphone.

Der Bundesgerichtshof stellt klar: Pornografische Chats können selbst ohne Bilder oder Videos den Straftatbestand des Missbrauchs ohne Körperkontakt erfüllen.

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