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BGH entscheidet: Mit „Moneypenny“ werben, ist erlaubt.

Das Foto zeigt eine Filmszene aus dem Film

Wer kennt nicht Miss Moneypenny, die Sekretärin aus den berühmten Bond-Filmen? Ein Unternehmen wollte von der Bekanntheit profitieren – der BGH hat jetzt entschieden: Mit dem Namen „Moneypenny“ werben, ist erlaubt. Von A. Lagmöller.[mehr]

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