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BGH-Urteil: Fitnessstudio muss einfache Online-Kündigung anbieten

Eine Frau trainiert im Fitnessstudio  | Bernd Wüstneck/dpa-Zentralbild/d

Wer online seine Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio kündigt, muss auf einer Seite landen, auf der es nur um die Kündigung geht – und nicht z.B. um Vertragspausen. Das BGH-Urteil lässt sich auch auf andere Online-Abos übertragen. Von A. Lagmöller.[mehr]

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