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BGH-Urteil: Makler müssen bei Diskrimierung Schadenersatz zahlen

Ein Schlüssel mit der Aufschrift «Wohnung #7» hängt an einer Wohnungseingangstür | dpa

Mit ausländischem Namen keine Chance – mit deutschem sofort eine Einladung zur Wohnungsbesichtigung: Der Bundesgerichtshof wertet das als Diskriminierung. Betroffene können vom Immobilienmakler Schadenersatz verlangen. Von Egzona Hyseni.[mehr]

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