Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen

Bundesdatenschutzbeauftragte kann Einsicht beim BND nicht einklagen

BND 1 B16f22550ef842af

Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Klage der BfDI ab. Sie kann die „Einsicht in Anordnungen des Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes“ nicht einklagen.

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