ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung

ChatGPT in der Schule: Auch Nutzung ohne explizites Verbot ist Täuschung

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Wer KI-generierte Texte als eigene Leistung ausgibt, riskiert die Note „ungenügend“. Das gilt auch, wenn die Schulregeln das Werkzeug nicht namentlich erwähnen.

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