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E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden

Eine junge Frau raucht eine E-Zigarette | dpa

Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.[mehr]

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