E-Zigaretten-Tanks dürfen nur mit Alterskontrolle verkauft werden
Der Bundesgerichtshof stärkt den Jugendschutz beim Handel mit Tabakprodukten. Auch Ersatztanks für E-Zigaretten dürfen nur verkauft werden, wenn vorher eine Alterskontrolle durchgeführt wurde. Von Tobias Hinderks.[mehr]
