EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen

EuGH-Urteil: Polizei darf biometrische Daten nicht auf Vorrat erfassen

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Die systematische Abnahme von Fingerabdrücken bei Verdächtigen ohne Einzelfallprüfung verstößt gegen EU-Recht. Strafe bei Verweigerung ist nur bedingt zulässig.

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