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EuGH-Urteil: Seniorenheim muss keine GEMA-Gebühren zahlen

Das Logo der Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte). | picture alliance / dpa

Seniorenheime dürfen laut einem EuGH-Urteil Radio- und Fernsehprogramme ohne zusätzliche GEMA-Gebühr an ihre Bewohner weiterleiten. Das Urteil setzt Maßstäbe. Von Klaus Hempel.[mehr]

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