Faeser-Entscheidung von 2023: Bundesverwaltungsgericht kippt Verbot der rechtsextremen „Hammerskins“
Das Bundesverwaltungsgericht muss über das Verbot einer rechtsextremen Gruppierung befinden – und gibt den Klägern, einzelnen Mitgliedern und Chaptern, recht. Die „Hammerskins Deutschland“ können als Ganzes nicht verboten werden.