Gema gewinnt vor Gericht: KI-Musikfirma Suno darf bestimmte Songs nicht mehr nutzen
Ob „Atemlos“, „Mambo No. 5“ oder „Forever Young“ – die KI-Musikfirma Suno soll diese deutschen Welthits so gespeichert und genutzt haben, dass sie kaum von den Originalen zu unterscheiden sind. Die Gema sieht das Urheberrecht verletzt und zieht vor Gericht – nun fällt das Urteil.