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GEMA vs. Suno: KI-Firma darf Melodien nicht ungefragt nutzen

Ein junger Mann mit Kopfhörern und Smartphone | picture alliance/dpa

Eine unlizenzierte Nutzung von Musikstücken durch KI-Anwendungen verstößt gegen deutsches Urheberrecht. Das entschied heute das Landgericht München. Beobachter sehen darin Signalwirkung. Von Fritz Espenlaub.[mehr]

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