Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen

Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen

Snapchat-App

Das Landgericht Köln hat dem Betreiber der insbesondere in jungen Zielgruppen beliebten App eine Werbenutzung ohne ausreichende Rechtsgrundlage untersagt.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert