„Im besten Netz“: Landgericht Köln verbietet Telekom-Werbung in Netzkennung

„Im besten Netz“: Landgericht Köln verbietet Telekom-Werbung in Netzkennung

Bildschirm eines Smartphones mit dem Text Im besten und der Datumsanzeige Do. 22. Jan.

Die Telekom hat vor Gericht eine Schlappe erlitten: Der Anfang des Jahres auf Smartphone-Displays angezeigte Werbeslogan „Im besten Netz“ war unzulässig.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert