547632581

Kündigung rechtens?: 500 Euro monatlicher Gewinn aus Untervermietung: BGH sieht die Sache kritisch

547632581Grundsätzlich dürfen Mieter ihre Wohnung untervermieten, brauchen dazu aber die Erlaubnis des Vermieters. Wer jedoch seine Bude für mehr als das Doppelte der Miete anderen überlässt, riskiert wegen einer Gewinnerzielungsabsicht den Rauswurf. Dazu neigt in einem aktuellen Fall auch der Bundesgerichtshof.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert