Medizinregistergesetz: Maximale Löschfrist mit 100 Jahren praktisch unbefristet

Medizinregistergesetz: Maximale Löschfrist mit 100 Jahren praktisch unbefristet

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Bei der Anhörung zum Medizinregistergesetz dominierten Fragen zum Datenschutz und Kritik an der geplanten Umsetzung der Forschungskennziffer und Datenqualität.

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