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„Nur Ja heißt Ja“: Justizministerin Hubig will Sexualstrafrecht abermals verschärfen

557260457Im deutschen Sexualstrafrecht gilt seit 2016 „Nein heißt Nein“: Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen – sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren. Die Justizministerin will jetzt einen Schritt weitergehen.

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