„Nur Ja heißt Ja“: Justizministerin Hubig will Sexualstrafrecht abermals verschärfen
Im deutschen Sexualstrafrecht gilt seit 2016 „Nein heißt Nein“: Eine Vergewaltigung liegt dann vor, wenn Beteiligte den Sex deutlich ablehnen – sie müssen sich seit der Reform aber nicht mehr unbedingt körperlich wehren. Die Justizministerin will jetzt einen Schritt weitergehen.