OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis

OLG Köln bremst Verbraucherschützer: „Bezahlen mit Daten“ ist kein Preis

Einkaufswagen

Wer Kunden-Apps nutzt, zahlt oft mit seinen Daten. Ein Gesamtpreis nach Verbraucherrecht entsteht dadurch laut Urteil des Oberlandesgerichts Köln aber nicht.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert