Rechtswidrige Gebührenverordnung: In Nordrhein-Westfalen dürfen derzeit keine Abschleppkosten berechnet werden
Wer falsch parkt, muss nicht nur mit einem Knöllchen rechnen, sondern schlimmstenfalls wird das Auto auch noch abgeschleppt. In Nordrhein-Westfalen können Delinquenten zumindest bei Letzterem entspannt bleiben.