Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen

Telekom muss Leerrohre fünf Jahre lang zu festen Konditionen öffnen

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Die Bundesnetzagentur hat die vertraglichen Zugangsbedingungen für Kabelkanäle und Masten der Telekom für Wettbewerber zum Glasfaserausbau final festgelegt.

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