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Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht – und nun?

56542218Ein Vater wollte nach dem Ende der Beziehung von seiner bereits vereinbarten Elternzeit zurücktreten – und klagte sich bis nach Erfurt. Doch die höchsten Arbeitsrichter folgten seiner Sicht der Dinge nicht. Die Voraussetzungen lägen nicht vor und man müsse auch an den Arbeitgeber denken.

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