Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht – und nun?
Ein Vater wollte nach dem Ende der Beziehung von seiner bereits vereinbarten Elternzeit zurücktreten – und klagte sich bis nach Erfurt. Doch die höchsten Arbeitsrichter folgten seiner Sicht der Dinge nicht. Die Voraussetzungen lägen nicht vor und man müsse auch an den Arbeitgeber denken.