Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden

Urteil: Fluggastportal darf Ryanair nicht schlechtreden

Shutterstock 2450236703 738b78111367d6ce

Bei längeren Flugverspätungen lassen sich Entschädigungen auch mithilfe von Internet-Portalen durchsetzen. Betreiber müssen aber auf ihre Werbeaussagen achten.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert