Urteil im Eilverfahren: AfD darf vorerst nicht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft werden
Der Bundesverfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein – doch die Partei klagt dagegen. Vor dem Verwaltungsgericht Köln bekommt sie in einem Eilverfahren recht. Doch das letzte Wort ist noch lange nicht gesprochen.