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Urteil: Verfassungsschutz darf AfD in Bayern beobachten

Archivbild: AfD-Landesparteitag | picture alliance/dpa | Daniel Löb

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden. Er begründete die Entscheidung unter anderem mit der Parteilinie zur Remigration. [mehr]

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