das bundesverwaltungsgericht in leipzig

Verbot bestätigt: Neonazisekte „Artgemeinschaft“ scheitert vor Bundesgericht

Das Bundesverwaltungsgericht In LeipzigDie rechtsextremistische „Artgemeinschaft“ wird 2023 von der damaligen Innenministerin Faeser verboten. Die Gruppierung klagt dagegen und versucht, sich harmlos zu geben. Während andere Vereinsverbote Faesers scheiterten, stuft das Bundesverwaltungsgericht dieses Verbot nun als rechtens ein.

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