Abwägung verschiedener Rechte: Verfassungsgericht bestätigt Verbot kinderähnlicher Sexpuppen
Karlsruhe zieht eine klare Grenze: Seit 2021 ist der Verkauf, Erwerb und Besitz von Sexpuppen mit kindlichen Zügen verboten. Nun weist das Bundesverfassungsgericht zwei Beschwerden ab und erklärt das entsprechende Gesetz für verfassungskonform. Einig sind sich die Richter jedoch nicht.