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Frage aus dem Arbeitsrecht : Kündigung in Probezeit: Muss der Betriebsrat mit einbezogen werden?

ImageZwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen. Schlagwörter allein reichen dann nicht.

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