Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage

Oberverwaltungsgericht: Smart Pet Feeder ist keine verbotene Abhöranlage

Futterautomat B463d2978ab8e633

Die Bundesnetzagentur darf den Vertrieb eines Smarthome-Futterautomaten mit Kamera und Mikrofon vorerst nicht stoppen, entschied das Oberverwaltungsgericht NRW.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert